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Das Amt des Notars

Der Notar übt hoheitliche Gewalt aus. Er ist unparteiischer Berater (kein einseitiger Interessenvertreter) in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.

Der Notar hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten in die Lage versetzt werden, die rechtliche Tragweite ihrer Tätigkeiten und der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu überblicken. Das bedeutet, dass Sie als Klient davor geschützt werden müssen, unerwünschte Rechtsfolgen herbeizuführen und wirtschaftliche Schäden zu erleiden.

Der Notar hat also insbesondere Verbraucherschutz für rechtlich Unerfahrene zu gewährleisten. Auf der anderen Seite sind Notare ausgewiesene Spezialisten auf ihren Tätigkeitsfeldern. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars (Beurkundungsbedürftigkeit) immer dort vorgeschrieben, wo die Beteiligten wegen der weit reichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen und der Kompliziertheit der Materie einen unabhängigen kompetenten Berater benötigen. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche

  • des Immobilienrechts
    (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Grundpfandrechte etc.)
  • des Familienrechts
    (Ehevertrag, Scheidung, Partnerschaft, Adoption etc.)
  • des Erbrechts
    (Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.)
  • des Gesellschaftsrechts
    (Gründung von Gesellschaften, Registeranmeldungen etc.).

Aber nicht nur auf diesen Gebieten berate ich Sie gerne. Häufig ist bei Klienten nämlich gerade wegen seiner Spezialkenntnisse und der Reichweite des jeweiligen Geschäfts der Wunsch anzutreffen, den Notar als neutrale Instanz mit einzubeziehen, obwohl seine Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sprechen Sie mich bitte an und berücksichtigen Sie, dass Sie bei der Wahl Ihres Notars örtlich nicht beschränkt sind. Auch wenn Sie nicht in Düsseldorf wohnen oder dort nicht ihren Firmensitz haben, ist eine Begleitung durch mich jederzeit möglich.

 

Heinrich-Heine-Allee 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-32 85 88
Fax 0211-32 46 86