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Grundstücks-/Wohnungskauf & Finanzierung

Wesen und Abwicklung eines Kaufvertrags
Der Erwerb einer Immobilie - gleichgültig, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt, - stellt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutendes Ereignis dar. Dies erklärt sich bereits daraus, dass es bei derartigen Verkäufen in aller Regel um viel Geld und oftmals - gerade für den Käufer - auch um eine Lebensentscheidung (Erwerb des eigenen Familienheims) geht. Wegen dieser Tragweite hat der Gesetzgeber für den Erwerb von Immobilien die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vorgeschrieben. Die notarielle Beurkundung soll gewährleisten, dass die Beteiligten ihren Entschluss überblicken und in die Lage versetzt werden, die notwendigerweise zu treffenden rechtlichen Regelungen zu verstehen. Der Notar wird Ihnen dabei als unabhängiger Berater und zur Neutralität verpflichtete Instanz zur Seite gestellt.

In Ausfüllung dieses gesetzlichen Gedankens werden sowohl Verkäufer als auch Käufer durch meine Mitarbeiter und mich fortlaufend beim Vertragsabschluss begleitet. Dies beginnt bereits mit der Durchführung einer ggf. gewünschten Vorbesprechung zur Vertragsvorbereitung, in der auch Finanzierungsfragen und andere im Zusammenhang mit der Transaktion stehende Problematiken erörtert werden können. Unabhängig davon, ob eine solche Besprechung stattgefunden hat oder nicht, erhalten beide Vertragsseiten in einem ausreichenden zeitlichen Abstand vor der Beurkundung einen Vertragsentwurf. Der Vertragsentwurf basiert dabei auf den individuellen Wünschen und berücksichtigt die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls. Sofern noch Rückfragen auftauchen, werden diese geklärt; erst wenn alle Fragen einvernehmlich gelöst sind, findet der eigentliche Beurkundungstermin statt.

In diesem Termin werden Ihnen die einzelnen Regelungen nochmals - auch für den Nichtjuristen verständlich - von mir erläutert. Selbstverständlich sind auch hier Nachfragen ausdrücklich gewünscht und Änderungen noch möglich. Nach dem Beurkundungstermin erfolgt die Abwicklung des Kaufvertrages. Als Notar schaffe ich alle Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um das eigentliche Ziel zu erreichen, das Sie als Verkäufer oder Käufer verfolgen, nämlich den Kaufpreis zu erhalten ( Verkäuferziel) bzw. Eigentümer der Immobilie zu werden (Käuferziel). Hierzu hole ich alle für den Vollzug des Vertrags erforderlichen Erklärungen ein und stelle die erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt sowie bei ggf. beteiligten weiteren Stellen. Das Büro des Notars übernimmt natürlich auch die Korrespondenz mit etwa beteiligten Banken, Steuerberatern oder Rechtsanwälten.

Über sämtliche vom Notar veranlassten Schritte werden Sie und alle am Geschäftsvorgang Beteiligten fortlaufend informiert. Rückfragen über den Abwicklungsstand sind jederzeit möglich. Sie haben dabei einen dauerhaften Ansprechpartner unter den Mitarbeitern des Büros des Notars, der Ihnen in jeder Lage Auskunft über den Stand der Dinge geben kann.

Ein kurzes Video, welches den Ablauf kompakt erklärt finden Sie unter: www.notar.de/themen/immobilien/erklaerfilm.

Finanzierungsfragen - Grundpfandrechte
In aller Regel ist der Käufer nicht in der Lage, den Kaufpreis ausschließlich aus Eigenmitteln zu erbringen. Es bedarf dann der Finanzierung des Kaufpreises bzw. eines Teils des Kaufpreises durch Aufnahme eines Bankdarlehns. In dem privatschriftlich abzuschließenden Darlehensvertrag werden die Bedingungen des Darlehns vereinbart, insbesondere die Laufzeit und der Zinssatz des Darlehns. Vor Auszahlung des Darlehns verlangt die Bank jedoch eine Sicherheit für den Fall, dass Sie das Darlehn nicht zurückzahlen können. Beim Kauf eines Grundstücks dient der Bank dabei in der Regel das erworbene Grundstück als Sicherheit. Zu diesem Zweck wird für die Bank im Grundbuch eine sog. Grundschuld oder Hypothek an dem gekauften Grundbesitz eingetragen. Hierdurch wird das Grundstück praktisch an die Bank verpfändet, die es im Fall der Nichtrückzahlung des aufgenommen Darlehns versteigern und somit zu Geld machen kann. Der Grundschuld- oder Hypothekenbestellung liegen regelmäßig Formulare der finanzierenden Banken zugrunde. Die Bestellung der Grundschuld/Hypothek bedarf der notariellen Form. Im Rahmen der oftmals direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages stattfindenden Beurkundung der Grundschuld/Hypothek werden Ihnen die einzelnen, für den Laien erfahrungsgemäß nur schwer verständlichen Regelungen im Einzelnen erläutert.

Kosten
Auch beim Kaufvertrag gilt der Grundsatz, dass die notariellen Kosten nicht verhandelbar sind, sondern sich für alle Notare unterschiedslos nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten. Die anfallenden Kosten, deren Höhe sich nach dem sog. Geschäftswert richtet, enthalten allerdings nicht nur die Kosten für die Beurkundung selbst, sondern auch die Kosten für die Entwurfserstellung, die notarielle Beratung und die gesamten Abwicklung des Vertrags sowie für die Einarbeitung etwaiger Änderungswünsche. Die konkret anfallenden Kosten können dabei exakt nur für den jeweiligen Einzelfall errechnet werden. Dies geschieht auf Wunsch gerne; auch bereits vor der Beurkundung. Bitte beachten Sie, dass die Beurkundung des im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises von der Bank verlangten Grundpfandrechts (Grundschuld oder Hypothek) - auch gebührenrechtlich - eine gesonderte Beurkundung ist, für die eine eigene Beurkundungsgebühr anfällt.

Mehr zum Thema - mit Kostenbeispielen - finden Sie auch unter dem Stichwort "Immobilien" unter folgendem Link www.notar.de/themen/immobilien/

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