ußenansicht

Ehe, Scheidung & Partnerschaft

Ehevertrag
Obwohl der Hochzeitstag für viele Menschen der schönste Tag im Leben ist, an dem nicht gerne über rationale Dinge und einen zu diesem Zeitpunkt als unromantisch empfundenen Ehevertrag gesprochen wird, lohnt es sich gleich wohl darüber nachzudenken, wie man sich das eheliche Zusammenleben in finanzieller Hinsicht vorstellt (Haftung für Schulden des Anderen; Schicksal bereits vorhandenen Vermögens etc.) und welche Regelungen im Falle einer Trennung oder gar Scheidung gelten sollen. Statistisch wird mittlerweile fast jede dritte Ehe geschieden. Zudem passen die Regelungen, die das Gesetz bei fehlendem Ehevertrag vorsieht, oftmals nicht und führen später zu unliebsamen überraschungen. Dies liegt auch daran, dass das Gesetz vom Leitbild der sog. "Hausfrauenehe" ausgeht, bei dem die Frau ausschließlich zu Hause bleibt und die Kinder betreut, während der Ehemann Alleinverdiener ist. Es versteht sich, dass dieser Ehetypus heute immer seltener anzutreffen ist und es schon aus diesem Grunde individueller Vereinbarungen bedarf, die auf den konkret gelebten Ehetyp zugeschnitten sind. Aber selbst dann, wenn das gesetzliche Leitbild auf Ihre Ehe zutreffen sollte, stehen viele der gesetzlich angeordneten Folgen erfahrungsgemäß nicht im Einklang mit den Vorstellungen der Ehegatten.

All dies spricht dafür, sich über einen Ehevertrag zumindest Gedanken zu machen und sich über die gesetzlichen Regelungen und ihre mögliche Abbedingung zu informieren. Hier stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei entsprechendem Wunsch wird von mir für Sie ein auf die konkreten Umstände abgestimmter Ehevertrag entworfen, der beiden Ehepartnern Sicherheit und Klarheit auch für den Fall des Scheiterns der Ehe gibt. Dabei ist zu betonen, dass ein Ehevertrag keinesfalls zwingend vor der Heirat abgeschlossen werden muss; vielmehr können Sie in jedem Stadium Ihrer Ehe noch einen Ehevertrag abschließen. Schließlich bietet der Abschluss eines Ehevertrages auch noch die Möglichkeit, gleichzeitig und ohne gesonderte Gebührenerhebung Ihre Erbfolge festzulegen und den anderen Partner abzusichern. Einzelheiten hierzu erläutere ich Ihnen gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Da die für einen Ehevertrag entstehenden Kosten von den individuellen Verhältnissen und dem gewünschten Regelungsumfang abhängen, kann eine pauschale Aussage hierzu leider nicht erfolgen. Auf Anfrage werden die konkret in Ihrem Fall anfallenden Kosten aber gerne von uns vorab errechnet. Bitte sprechen Sie mein Büro oder mich an.

Scheidung
Ist die Ehe gescheitert, erschweren Enttäuschungen, verletzte Gefühle und Emotionen häufig eine sachliche und für beide Seiten befriedigende Lösung der in diesem Stadium zwingend zu klärenden Rechtsfragen. Die Einschaltung des Notars hat hier nicht nur den Vorteil, dass beiden Ehegatten gleichsam eine fachkundige neutrale Person (kein Interessenvertreter) zur Seite steht. Vielmehr ist die notarielle Scheidungsvereinbarung im Vergleich zu einem streitigen Scheidungsverfahren auch die wesentlich schnellere und - häufig nicht bekannt - insbesondere auch kostengünstigere Alternative. Scheuen Sie sich also nicht, mich in dieser für beide Seiten schwierigen Situation anzusprechen. Die Einschaltung eines völlig unbeteiligten Beraters führt erfahrungsgemäß zu einer Versachlichung der Diskussion und nach Aufklärung über die tatsächliche Rechtslage zur Annäherung bzw. Lösung der vormals gegensätzlichen Vorstellungen.

Eingetragene Partnerschaft
Seit dem 1. August 2001 besteht auch für gleichgeschlechtliche Partner die Möglichkeit, den Bund fürs Leben zu schließen. Der Gesetzgeber hat hierzu Regelungen geschaffen, die größtenteils an die Ehe angelehnt sind, teilweise aber auch hiervon abweichen. Somit besteht bei einer Partnerschaft aus denselben Gründen, die für einen Ehevertrag sprechen, ein Bedürfnis zum Abschluss eines sog. Lebenspartnerschaftsvertrages. Auch hierzu berate ich Sie gerne. Neben der Aufklärung über die bestehende Rechtslage und der Entwicklung individueller, auf Ihre Partnerschaft zugeschnittener Lösungen wird natürlich auch die Versorgung Ihres Partners im Fall des Versterbens angesprochen. Hinsichtlich der entstehenden Kosten muss auf die Ausführungen zum Ehevertrag verwiesen werden. Bitte sprechen Sie uns auch hierzu an.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Obwohl in Deutschland über 3 Millionen Menschen ohne Trauschein zusammen leben, werden die rechtlichen Problematiken dieser Partnerschaftsform nicht erkannt und infolgedessen auch nicht geregelt. Aber auch beim Scheitern einer nichtehelichen Gemeinschaft stellen sich vielfältige rechtliche Fragen, deren Beantwortung noch dadurch erschwert wird, dass die Vorschriften über die Ehe und Scheidung hier grundsätzlich nicht gelten. Aus diesem Grunde besteht im Bereich nichtehelicher Gemeinschaften schon eine natürliche Regelungsnotwendigkeit, insbesondere zu den Folgen einer Trennung. So sollte etwa geklärt werden, was mit gemeinsam finanzierten Anschaffungen geschieht. Dies gilt insbesondere bei größeren Anschaffungen, zumal die Finanzierungsbeiträge der Partner oftmals nicht identisch sind. Aber auch das Schicksal gemeinsam eingegangener Verbindlichkeiten sollte geklärt sein. Schließlich sollten Sie sich unbedingt Gedanken zu erbrechtlichen Fragestellungen machen, da der nichteheliche Partner - anders als ein Ehegatte - kein gesetzliches Erbrecht hat und somit in dieser Hinsicht in keiner Weise abgesichert ist. Hier kann ein Testament oder ein wechselseitiger Erbvertrag helfen.


Mehr zum Thema - mit Kostenbeispielen - finden Sie auch unter dem Stichwort "Familie und Vorsorge" unter folgendem Link www.notar.de/themen/familie/

 

<< zurück

Heinrich-Heine-Allee 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-32 85 88
Fax 0211-32 46 86